newsbezeichnung

Teilkrankschreibung geplant: Zwischen früher Rückkehr und neuen Risiken für Beschäftigte

08. Juni 2026

Teilkrankschreibung soll schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen

Berlin – Die Bundesregierung plant eine Neuregelung, die krankheitsbedingte Teilzeitarbeit gesetzlich möglich machen soll. Ziel ist es, Beschäftigte früher in den Arbeitsalltag zurückzubringen und die Ausgaben für Krankengeld und Lohnfortzahlung zu reduzieren. Kritiker warnen gleichzeitig vor Druck auf Erkrankte und zusätzlicher Belastung für Ärztinnen und Ärzte.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs sind zwei neue Regelungen im Sozialgesetzbuch: Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig neben voller Arbeitsunfähigkeit auch eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit in Abstufungen von 75, 50 oder 25 Prozent bescheinigen können. Beschäftigte könnten dann freiwillig in reduziertem Umfang arbeiten und erhalten nur noch anteilig Krankengeld.

Wie soll das Verfahren konkret aussehen

Der Entwurf sieht vor, dass die Regelung erstmals greift, wenn eine Erkrankung länger als vier Wochen andauert. Kurzfristige Erkrankungen wie Grippefälle bleiben unberührt. Für die praktische Umsetzung gelten drei Voraussetzungen:

  • Die Ärztin oder der Arzt diagnostiziert eine Teilarbeitsunfähigkeit.
  • Die oder der Beschäftigte fühlt sich in der Lage, in reduziertem Umfang zu arbeiten.
  • Der Arbeitgeber stimmt dem Vorhaben zu; er hat dabei sieben Kalendertage Zeit, die Eignung des Arbeitsplatzes zu prüfen. Reagiert der Arbeitgeber nicht, gilt der Arbeitsplatz als geeignet.

Kommt es zur Teilkrankschreibung, zahlt die Krankenkasse nur noch Teilkrankengeld. Zugleich können Arbeitgeber innerhalb der bisherigen sechswöchigen Lohnfortzahlung für einen begrenzten Zeitraum Kosten sparen, weil geleistete Stunden nicht doppelt vergütet werden.

Vorbild und Geschichte

Eine ähnliche Idee gab es bereits früher. Seit den späten 1980er Jahren existiert mit dem sogenannten Hamburger Modell eine stufenweise Wiedereingliederung, die rechtlich verankert ist. Dort wird die Arbeitszeit über mehrere Wochen schrittweise erhöht, während Krankengeld oder Übergangsgeld weitergezahlt werden. Der neue Vorstoß will Elemente dieses Ansatzes in ein allgemeineres Regelwerk überführen und finanzielle Anreize für eine Teilrückkehr schaffen.

Argumente für und gegen die Neuregelung

Befürworter verweisen auf Studien, die zeigen, dass eine schrittweise Rückkehr in den Beruf die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Wiedereingliederung erhöht und Frühverrentung reduziert. Eine geregelte Tagesstruktur und die soziale Einbindung könnten den Genesungsprozess fördern.

Gewerkschaften, Ärzteverbände und Sozialverbände üben jedoch scharfe Kritik. Sie warnen davor, dass Arbeitgeber erkrankte Beschäftigte unter Druck setzen könnten, früher als belastbar zur Arbeit zurückzukehren. Außerdem sehen Ärztinnen und Ärzte einen erhöhten Dokumentationsaufwand und fordern klare Leitlinien, damit Teilarbeitsfähigkeit verlässlich eingeschätzt werden kann.

Finanzielle Folgen und Zeitplan

Die Bundesregierung erwartet laut Entwurf Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2027 und 160 Millionen Euro im Jahr 2030. Ob diese Prognosen eintreffen, hängt jedoch stark von der praktischen Umsetzung und der Akzeptanz bei allen Beteiligten ab. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause diskutiert werden; Änderungen sind im Laufe der Beratungen möglich.

Fazit

Die Teilkrankschreibung ist ein Versuch, Krankengeld, Lohnfortzahlung und Wiedereingliederung enger zu verzahnen. Ob das Modell Beschäftigten hilft oder sie zusätzlich belastet, hängt wesentlich von der Ausgestaltung, klaren ärztlichen Leitlinien und dem Schutz vor arbeitsrechtlichem Druck ab. Die Debatte wird weitergehen, während die Abgeordneten die Details prüfen.

Bei der praktischen Einführung halten Expertinnen und Experten eine enge Begleitung für wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte Erfahrung sammeln und verlässliche Kriterien für Teilarbeitsfähigkeit entwickelt werden.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: infranken.de
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - Veröffentlichung: 08.06.2026  - C49560 - [Bildnachweis]