Teilkrankschreibung auf dem Prüfstand: Wie ein neuer Paragraf Arbeit und Krankheit neu verknüpfen soll
Teilkrankschreibung soll Beschäftigte stufenweise zurück in Arbeit bringen und Kosten dämpfen
Der Bund plant eine grundlegende Änderung im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit: Künftig sollen Kranke in begrenztem Umfang wieder arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Leistungen sofort zu verlieren. Der Gesetzentwurf sieht sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit und ein anteiliges Teilkrankengeld vor, geregelt in den vorgesehenen neuen Paragrafen §§ 44c, 44d SGB V.
Nach den Plänen der Bundesregierung kann die Neuregelung frühestens bei Erkrankungen greifen, die länger als vier Wochen andauern. Ziel ist, Beschäftigte stufenweise wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren und zugleich die Ausgaben der Krankenkassen zu reduzieren. Die Regierung rechnet mit Einsparungen von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2027 und bis zu 160 Millionen Euro im Jahr 2030.
Wie würde das konkret funktionieren?
Ärztinnen und Ärzte sollen künftig neben voller Arbeitsunfähigkeit auch Teilarbeitsfähigkeiten von 75, 50 oder 25 Prozent attestieren können. Das würde zum Beispiel bedeuten, statt einer 40-Stunden-Woche nur 20 Stunden zu arbeiten und dafür nur anteilig Krankengeld zu erhalten. Entscheidend sind drei Voraussetzungen: eine ärztliche Feststellung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit, die Bereitschaft der Beschäftigten zur Teilrückkehr und die Zustimmung des Arbeitgebers. Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt alles beim Alten.
Abgrenzung zu bestehenden Modellen
Ähnlich ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell, das bereits langzeiterkrankten Beschäftigten eine schrittweise Rückkehr ermöglicht. Dort steigt die Arbeitszeit in der Regel über mehrere Wochen an, begleitet von Krankengeld oder Übergangsgeld. Die neue Regelung soll diesen Ansatz rechtlich verankern und auf weitere Fälle übertragen.
Für wen gilt die Teilkrankschreibung nicht?
- Kurzzeitige, wenige Tage dauernde Erkrankungen fallen nicht unter die Neuregelung.
- Die Regelung soll nur bei Erkrankungen mit einer Dauer von mehr als vier Wochen angewendet werden.
Welche Folgen für Lohnfortzahlung und Krankengeld?
Die bislang geltende sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bleibt bestehen. Arbeitet der Betroffene in Teilzeit, zahlt die Krankenkasse nur ein anteiliges Teilkrankengeld. Arbeitgeber könnten so innerhalb der sechswöchigen Frist für bis zu 14 Tage Kosten sparen, wenn Beschäftigte reduziert arbeiten.
Was versprechen Befürworter, was kritisieren Gegner?
Befürworter verweisen auf internationale Erfahrungen, vor allem aus skandinavischen Ländern, und auf Studien, die zeigen, dass eine schrittweise Rückkehr die Wahrscheinlichkeit für Langzeitarbeitsunfähigkeit senkt und die Reintegration in den Arbeitsmarkt verbessert. Kritiker aus Gewerkschaften, Ärzteverbänden und Sozialverbänden warnen vor zusätzlichem Druck auf Kranke und einer Mehrbelastung für Ärztinnen und Ärzte bei der Einschätzung der Teilarbeitsfähigkeit.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse in München betont die positiven Erfahrungen mit stufenweiser Wiedereingliederung. In einer Stellungnahme hieß es, grundsätzlich könne eine individuell angepasste Rückkehr in den Arbeitsalltag den Genesungsprozess unterstützen und das Wohlbefinden stärken, sofern Ärztinnen und Ärzte ausreichend begleitet und informiert würden: «Die Einführung sollte eng begleitet werden, damit medizinische Entscheidungen verlässlich getroffen werden können.»
Wie läuft das Verfahren politisch?
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag und Bundesrat diskutiert; die Bundesregierung strebt eine Entscheidung noch vor der parlamentarischen Sommerpause an. Bis dahin sind noch Änderungen möglich. Entscheidend für die Praxis wird sein, wie genau die ärztlichen Kriterien, die Melde- und Zustimmungsprozesse sowie Schutzmechanismen gegen möglichen Arbeitgeberdruck ausgestaltet werden.
Die geplante Teilkrankschreibung steht damit im Spannungsfeld zwischen Sparzwang im Gesundheitssystem und dem Schutz vulnerabler Beschäftigtengruppen. Ob das Modell in der Praxis die Balance findet, wird maßgeblich von der Umsetzung und der Unterstützung für medizinisches Personal abhängen.
Berlin

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