Krankengeld trotz Arbeitsunfähigkeit beim Jobbeginn: Gericht stärkt Anspruch
Auch wer bereits krank einen neuen Job antritt, kann Anspruch auf Krankengeld haben
Eine Frau, die kurz nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit unter starken Rückenbeschwerden litt und arbeitsunfähig wurde, darf von ihrer Krankenkasse Krankengeld verlangen. Das entschied das Landessozialgericht München in einem aktuellen Fall (Az.: L 5 KR 304/24) und korrigierte damit die Ablehnung der Kasse.
Zum Sachverhalt: Die Klägerin hatte eine Stelle als Produktionsmitarbeiterin angetreten, die überwiegend stehende Arbeit und gebückte Haltung verlangte. Nach etwa zwei Wochen traten so starke Rückenschmerzen auf, dass ein Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. Das Arbeitsverhältnis endete kurz darauf per Aufhebungsvertrag. Die Krankenkasse verweigerte später die Zahlung von Krankengeld mit der Begründung, die Frau sei bereits bei Arbeitsbeginn gesundheitlich nicht in der Lage gewesen, die Tätigkeit auszuüben.
Die Richterinnen und Richter am Landessozialgericht in München stellten demgegenüber klar, dass das Sozialversicherungsrecht allein verlangt, dass eine Krankheit Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist. Entscheidend sei nicht, ob der Versicherte theoretisch schon vor Arbeitsaufnahme gesundheitliche Einschränkungen hatte, sondern ob die Arbeit ernsthaft gewollt und tatsächlich angetreten wurde. Da die Klägerin die Stelle angetreten hatte, um das Familieneinkommen zu verbessern, und die Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit verursachte, muss die Krankenkasse nun Krankengeld leisten.
Praktische Hinweise für Betroffene
- Ärztliche Bescheinigungen zeitnah sichern und lückenlos dokumentieren.
- Arbeitsaufnahme und -bedingungen schriftlich festhalten, etwa durch Arbeitsvertrag oder Tätigkeitsbeschreibung.
- Bei Ablehnung von Krankengeld Widerspruch einlegen und gegebenenfalls rechtliche Beratung suchen.
Das Urteil macht deutlich: Wer einen neuen Job ernsthaft antritt, darf nicht allein wegen vorausgegangener Beschwerden vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung für vergleichbare Streitfälle bundesweit.

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