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Reform der Familienversicherung: Beitragszuschlag trifft Einverdiener und Care-Arbeit hart

15. Mai 2026

Kostenfreie Mitversicherung endet für Millionen von Versicherten

Frankfurt – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine weitreichende Gesundheitsreform beschlossen, die die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Partnerinnen in der gesetzlichen Krankenversicherung einschränkt. Künftig fällt für viele Haushalte ein zusätzlicher Beitragszuschlag an, wodurch jahrzehntelang geltende Regeln faktisch einen Preis bekommen.

Statt der bislang geplanten 3,5 Prozent wird ein Zuschlag von 2,5 Prozent eingeführt. Die Bundesregierung begründet die Änderung mit dem Ziel, das System langfristig zu stabilisieren. Kritiker warnen hingegen vor sozialen Härten und betonen, dass die Regelung vor allem finanziell schwächere Haushalte treffe.

Ausnahmen sind vorgesehen: Eltern von Kindern bis zum siebten Lebensjahr, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, sowie Versicherte im Rentenalter bleiben demnach verschont. Für alle anderen gilt künftig die neue Beitragspflicht.

Der Sozialverband VdK warnt vor spürbaren Mehrbelastungen. Für Familien mit geringen Einkommen könne der Zuschlag 30 bis 50 Euro im Monat bedeuten, so der Verband. Besonders betroffen seien Haushalte mit nur einem Erwerbseinkommen sowie Menschen, deren Zugang zum Arbeitsmarkt durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sei.

Der VdK hebt zudem hervor, dass Frauen zu den Hauptleidtragenden zählen dürften: Wegen Erziehungszeiten, mangelhafter Betreuungsangebote oder der Pflege von Angehörigen unterbrechen viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit oder arbeiten in Teilzeit. Die Reform belaste damit bestehende Ungleichheiten und widerspreche dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch innerhalb der Regierungskoalition gab es Widerstand: SPD-Abgeordnete aus mehreren Bundesländern kritisierten, die vorgeschlagenen Belastungen gingen über die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission hinaus und könnten zu einem Wechsel in private Versicherungen führen. Nach interner Debatte wurde der Zuschlag von ursprünglich 3,5 auf 2,5 Prozent reduziert. Im parlamentarischen Verfahren kündigen Abgeordnete weitere Debatten und mögliche Nachbesserungen an.

Die Reform soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beraten werden und nach den Plänen der Regierung 2027 in Kraft treten. Im Zuge der Gesundheitsreform sind zudem Änderungen bei anderen Abgaben vorgesehen, etwa eine Anhebung der Zuckersteuer, die bestimmte Getränke teurer machen wird.

Für viele Betroffene führt die Entscheidung zu einer neuen finanziellen Belastung im Alltag. Die kommenden parlamentarischen Beratungen werden zeigen, ob und in welchem Umfang die geplanten Ausnahmen und Nachbesserungen die soziale Schieflage mildern können.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: fr.de

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