Teilkrankschreibung geplant — Wer sie nutzen kann und wo Risiken liegen
Gesetzesentwurf will stufenweise Rückkehr zur Arbeit bei langwierigen Erkrankungen ermöglichen
Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform sieht ein Gesetzesentwurf vor, Krankschreibungen flexibler zu gestalten: Betroffene sollen unter bestimmten Voraussetzungen teilweise arbeiten und gleichzeitig teilweise krankgeschrieben sein können. Die Neuregelung zielt vor allem auf Erkrankungen mit längerer Dauer ab und ist als Ergänzung zu bestehenden Wiedereingliederungsmaßnahmen gedacht.
Für welche Erkrankungen ist die Regel gedacht
Nach dem Entwurf kommt die sogenannte Teilkrankschreibung, offiziell «Teilarbeitsunfähigkeit», vor allem bei Krankheiten infrage, die voraussichtlich länger als vier Wochen andauern. Dazu zählen aus Sicht der Koalition vor allem psychische Erkrankungen wie depressive Episoden, Angststörungen und Anpassungsstörungen. Ebenfalls genannt werden chronische Rückenleiden und Krebserkrankungen, bei denen eine schrittweise Belastungssteigerung therapeutisch sinnvoll sein kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Eigenbereitschaft der Betroffenen, teilweise wieder zu arbeiten.
- Ärztliche Feststellung der Teilarbeitsunfähigkeit mit einer Festlegung, ob 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitsleistung möglich sind.
- Zustimmung des Arbeitgebers, der prüfen muss, ob der jeweilige Arbeitsplatz für eine Teilarbeit geeignet ist.
Praktisch bedeutet das: Nicht immer lässt sich eine Teilarbeit einfach im Homeoffice organisieren, und manche Tätigkeiten sind ohnehin nur in Vollzeit oder an bestimmten Arbeitsplätzen ausführbar.
Finanzierung und Lohnfragen
Die Kurzfristregelungen bleiben unverändert: Arbeitgeber zahlen in der Regel bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Entscheidet sich eine Person innerhalb dieser Zeit teilweise zur Arbeit, ändert das die Pflichten des Arbeitgebers nicht. Nach Ablauf der sechs Wochen soll es möglich sein, dass die Krankenkasse für den nicht geleisteten Teil sogenanntes Teilkrankengeld zahlt, während der Arbeitgeber das Gehalt für die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit vergütet.
Kontroverse Stimmen aus Medizin und Sozialverbänden
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Befürworter sehen in der Regel eine Chance, Menschen mit längeren Erkrankungen behutsam zurück in den Arbeitsalltag zu begleiten. Kritiker warnen vor zusätzlicher Bürokratie und einer Belastung für Ärztinnen und Ärzte, weil die Feststellung der Teilarbeitsunfähigkeit mehr Beratungszeit erfordere. Von einem Mehraufwand von wenigen Minuten pro Fall ist die Rede, hochgerechnet auf viele Fälle ein erheblicher Zeitaufwand.
Sozialverbände mahnen, die Reform dürfe nicht dazu führen, dass Erkrankte unter Druck geraten, trotz unzureichender Genesung wieder zu arbeiten. Sie verweisen auf bestehende Instrumente wie die stufenweise Wiedereingliederung, die bereits heute eine schrittweise Rückkehr ermöglichen, aber anders vergütet werden.
Wie geht es weiter
Derzeit ist die Teilkrankschreibung Teil eines Gesetzesentwurfs; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Erklärtes Ziel der Koalition ist eine Umsetzung im Rahmen der Gesundheitsreform, möglich ist eine Inkraftsetzung im Jahr 2027, sofern die parlamentarischen Prozesse den Entwurf bestätigen.
Die Diskussion bleibt offen: Befürworter sehen einen Baustein zur besseren Versorgung und beruflichen Eingliederung, Gegner warnen vor Bürokratie und Druck auf Beschäftigte. Entscheidend werden die konkreten Umsetzungsregeln und die Praxis bei Ärztinnen und Ärzten sowie Arbeitgebern sein.

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