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Teilkrankschreibung auf dem Prüfstand: Flexibler Wiedereinstieg oder Risiko für Beschäftigte

05. Mai 2026

Teilkrankschreibung soll den Wiedereinstieg erleichtern

Berlin – Die Bundesregierung plant, das starre Prinzip gesund oder krank aufzubrechen und mit einer Teilkrankschreibung einen schrittweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Ziel der Reform ist es, längere Fehlzeiten zu verkürzen und die Ausgaben für Krankengeld langfristig zu stabilisieren.

Bisher kennt das deutsche Sozialrecht nur zwei Zustände: volle Arbeitsfähigkeit oder volle Arbeitsunfähigkeit. Zukünftig sollen Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit gestaffelt feststellen k— etwa zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent. Beschäftigte könnten dann beispielsweise statt einer 40‑Stunden‑Woche nur 20 Stunden arbeiten und so langsam zurückkehren.

Wie die Regelung funktionieren soll

Die Teilkrankschreibung ist vor allem für länger andauernde Erkrankungen gedacht, also Fälle mit mehr als vier Wochen Ausfall. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: eine medizinische Einschätzung durch eine Ärztin oder einen Arzt, die Zustimmung der betroffenen Person und die Einwilligung des Arbeitgebers. Lehnt der Betrieb ab, bleibt die bisherige volle Krankschreibung bestehen. Möglichkeiten wie Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten sollen den Wiedereinstieg erleichtern.

Bei den finanziellen Folgen ändert sich in den ersten sechs Wochen zunächst nichts: der Arbeitgeber zahlt weiter das volle Gehalt. Danach zahlt der Arbeitgeber den Lohn anteilig für die geleisteten Stunden, die Krankenkasse übernimmt das Krankengeld für den verbleibenden Ausfall. Der Gesetzentwurf sieht zugleich eine Absenkung des Krankengeldes von derzeit 70 Prozent auf 65 Prozent des Bruttogehalts vor.

Pro und Kontra im Überblick

  • Argumente dafür: Befürworter sehen in der Teilkrankschreibung einen Weg, Mitarbeitende früher in soziale und berufliche Strukturen zurückzubringen, Dequalifizierung bei langen Fehlzeiten zu vermeiden und psychisch Erkrankte stabilisierend zu begleiten. Die Krankenkasse DAK und Gesundheitsexperten betonen, dass viele Beschäftigte sich nicht klar in gesund oder krank einordnen lassen und ein abgestufter Wiedereinstieg helfen kann.
  • Argumente dagegen: Gewerkschaften und Sozialverbände warnen vor zusätzlichem Druck auf Beschäftigte. Es bestehe die Gefahr, dass wirtschaftliche Zwänge oder hierarchische Strukturen die Freiwilligkeit untergraben und Kranke zu frühem Arbeitsbeginn gedrängt werden. Kritiker befürchten, dass das zu einer Verschleppung von Erkrankungen und damit zu längeren Ausfallzeiten führen kann.

Was jetzt noch passiert

Laut Entwurf soll das Kabinett im April 2026 über die Reform beraten; anschließend entscheidet der Bundestag. Die Debatte wird zeigen, ob die Teilkrankschreibung sich als praktikabler Baustein einer modernen Gesundheitsversorgung durchsetzt oder ob Schutzmechanismen gegen Missbrauch und Druck von Arbeitgeberseite weiter nachgeschärft werden müssen.

Hintergrund: Eine Analyse der DAK aus 2025 nennt 19,5 Fehltage pro Kopf und weist auf einen Anstieg von 6,9 Prozent bei psychisch bedingten Fehlzeiten hin. Vor diesem Hintergrund sehen manche Expertinnen und Experten die Reform als Antwort auf ein strukturelles Problem, andere warnen vor unbeabsichtigten negativen Effekten für die Gesundheit der Beschäftigten.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: fr.de

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