Regierung erwägt gestufte Arbeitsunfähigkeit — Ärztinnen und Ärzte sollen Teilzeiten bescheinigen
Ärztinnen und Ärzte sollen künftig Teilkrankmeldungen ausstellen
Das bisherige Schwarz-Weiß-Modell der Arbeitsunfähigkeit könnte bald der Vergangenheit angehören. Eine vom Gesundheitsministerium eingesetzte Expertinnenkommission empfiehlt, die Krankschreibung in gestuften Anteilen zu ermöglichen: 100, 75, 50 oder 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit sollen künftig ärztlich attestierbar sein. Ziel ist, Beschäftigte schrittweise und sicher in den Arbeitsprozess zurückzuführen.
Das Modell der stufenweisen Arbeitsunfähigkeit sieht vor, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten beurteilen, welcher Umfang an Arbeit medizinisch vertretbar ist. Die Einschätzung soll flexibel bleiben und bei Veränderung des Gesundheitszustands aktualisiert werden. Als Vorbild dienen skandinavische Länder, in denen Teilkrankmeldungen bereits Praxis sind.
Vor- und Nachteile abwägen
Befürworter sehen Vorteile für Betroffene und das Solidarsystem: Wer früher und kontrolliert wieder arbeiten kann, benötigt oft kürzere Ausfallzeiten, was langfristig Krankengeldkosten senken kann. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder längeren Erholungsphasen böte das Modell eine realistischere Alternative zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Kritiker warnen zugleich vor Missbrauchsrisiken. Gewerkschaften und viele Beschäftigte fürchten erhöhten Druck von Arbeitgeberseite, Teilzeitarbeit trotz gesundheitlicher Bedenken durchzusetzen. In der Kommissionsdokumentation wird deshalb betont, dass medizinische Kriterien, die ärztliche Fachbewertung und die Zustimmung der Betroffenen zentrale Schutzmechanismen bleiben müssen.
Wie es weitergeht
Bevor eine gesetzliche Umsetzung erfolgen kann, sind politische Entscheidungen und Abstimmungen mit Sozialpartnern nötig. Diskutiert werden genaue Vorgaben für die ärztliche Beurteilung, Kontrollmechanismen gegen Druck am Arbeitsplatz und mögliche Anpassungen bei Krankengeldregeln. Ob und wann ein entsprechendes Gesetz kommt, ist noch offen. Die Debatte dürfte die nächsten Monate prägen, weil sie weitreichende Folgen für Beschäftigte, Arbeitgeber und das Gesundheitswesen hätte.

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