Krankenkassen senken Psychotherapiehonorare ab April — Proteste von Psychotherapeuten
Kürzung der Vergütung für ambulante Psychotherapie ab April 2026
Deutschlandweit sorgen Beschlüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Unruhe in psychotherapeutischen Praxen. Ab dem 1. April 2026 sollen die Vergütungen für ambulante Psychotherapie um 4,5 Prozent gesenkt werden, heißt es aus einer Erklärung des Spitzenverbands der Krankenkassen.
Hintergrund ist ein Prüfverfahren des Erweiteren Bewertungsausschusses, der die Honorierung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen bewertet. Die Kassen argumentieren, dass niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarsteigerungen erhalten hätten. Deshalb sei eine Absenkung gerechtfertigt; gleichzeitig werden Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend ab 1. Januar 2026 erhöht.
Die Zahlen im Überblick
- Vorgeschlagene pauschale Kürzung ursprünglich: bis zu 10 Prozent
- Beschlossene Absenkung ab 1. April 2026: 4,5 Prozent
- Rückwirkende Erhöhung der Strukturzuschläge ab 1. Januar 2026: 14,5 Prozent
- GKV-Rechnung: zusammengenommen ergibt sich eine durchschnittliche Honorarabsenkung von 2,3 Prozent für 2026
Für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bleibt die Rechnung jedoch widersprüchlich. Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht in der Entscheidung einen unverhältnismäßigen Eingriff: Die Kammer geht auf Basis vorliegender Daten von einer durchschnittlichen Honorarminderung von rund 3,5 Prozent aus und spricht von einem Missbrauch des Prüfverfahrens durch die Kassen.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke kritisiert die Maßnahme deutlich: «Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip. Die psychotherapeutischen Praxen leiden unter steigenden Kosten und anhaltender Inflation. Gerade für eine Fachgruppe mit vergleichsweise niedrigen Honoraren ist eine Absenkung nicht akzeptabel.»
Folgen für Versorgung und Praxisbetrieb
Kritiker befürchten, dass die Kürzungen die ohnehin angespannte Lage in der ambulanten Psychotherapie weiter verschärfen könnten. Mögliche Folgen reichen von finanziellen Engpässen in Praxen über Einschränkungen beim Personal bis hin zu längeren Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Die Kassen betonen hingegen, dass der Beschluss einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Leistungserbringer und denen der Beitragszahlenden darstelle.
Die Auseinandersetzung dürfte in den kommenden Wochen weitergehen, denn die Berufsverbände prüfen rechtliche und politische Reaktionen. Für Betroffene bleibt die Frage offen, wie sich die Veränderungen konkret auf Termine, Behandlungsangebote und die langfristige Versorgungsqualität auswirken werden.

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