Kabinett beschließt Reformentwurf – Versicherte sollen an mehreren Fronten tief in die Tasche greifen
Bundeskabinett verabschiedet Reformentwurf zur Entlastung der Krankenkassen
In Berlin hat das Bundeskabinett diese Woche den ersten Gesetzentwurf zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel ist es, die Finanzlage der Kassen um rund 16,3 Milliarden Euro zu verbessern. Der Entwurf fuhrt mehrere flankierende Maßnahmen zusammen, die die Beiträge, Zuzahlungen und staatliche Beteiligungen neu ordnen sollen. Jetzt beginnt die parlamentarische Beratung, in der viele Punkte noch verändert werden konnen.
Werbung der Regierung: Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben
Die geplanten Maßnahmen mischen Steuerbeteiligung, Beitragserhohungen und Einsparungen bei Leistungsausgaben. Kernpunkte sind die schrittweise Umverlagerung von Krankenkassenkosten fur Personen im Bürgergeld hin zu Staatshaushalt, die Reform der Familienmitversicherung, die Wiedererhebung einer Zuckersteuer sowie weitere Steuererhohungen auf Tabak und Branntwein. Gleichzeitig sind Begrenzungen bei Zahlungen an Krankenhauser und Hersteller angedacht.
Finanzierung der Kosten fur Bürgergeldempfänger
Die Frage, ob die bisher aus Beitragsmitteln getragenen Kosten fur Menschen im Bezug von Bürgergeld komplett aus Steuermitteln finanziert werden sollen, bleibt umstritten. Der Kabinettsentwurf sieht vor, ab 2027 und 2028 gestaffelt zusaetzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt zu geben und ab 2031 deutlich mehr beizusteuern. Zugleich reduziert der Bund seinen allgemeinen Zuschuss bis 2031 schrittweise, sodass die Entlastung der Versicherten erst graduell erfolgt.
Ende der kostenfreien Familienmitversicherung in vielen Faellen
Ab 2028 sollen nur noch Familienmitglieder kostenfrei mitversichert bleiben, die aufgrund von Kinderbetreuung, Pflegefall oder hohem Lebensalter nicht erwerbstatig sein konnen. In den anderen Faellen drohen höhere Beiträge: Der bisher geplante pauschale Einstieg wurde abgeschwacht, es bleibt aber ein Beitragszuschlag fur erwerbstatige Versicherte, der nach dem Kabinettsentwurf deutlich geringer ausfallt als ursprunglich vorgesehen. Die Maßnahme soll rund 1,5 Milliarden Euro einbringen und zugleich ein Anreiz sein, Erwerbsbeteiligung zu erhohen.
Sonderabgaben fur Laster und steigende Zuzahlungen
Die Expertkommission empfahl die Erhohung von Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie die Wiedereinfuhrung einer Zuckersteuer. Der Entwurf greift diese Vorschlage auf: Tabaksteuern sollen bereits im Sommer steigen, die Zuckersteuer wieder eingefuhrt werden. Parallel plant die Regierung eine Erhohung der Zuzahlungen bei Medikamenten und Klinikaufenthalten um bis zu 50 Prozent, allerdings bleiben Belastungsobergrenzen in Prozent des Einkommens bestehen, so dass Haushalte mit geringem Einkommen und chronisch Kranke geschutzt bleiben sollen.
Gesundheitsleistungen und Krankengeld
Vorgeschlagene Einsparungen beim Krankengeld sind in der parlamentarischen Debatte weitgehend gescheitert. Eine kuerzliche Einigung sieht vor, dass die Zahlungshohe nicht reduziert wird; eingefuhrt werden soll hingegen eine Teilkrankschreibung, um flexiblere Arbeitszeiten bei teilweiser Arbeitsfähigkeit zu ermoglichen. Auf Seiten der Leistungserbringer sind Leistungskurzungen und geringere Vergutungen im Raum, doch hier koennen intensive Lobbybemühungen noch Änderungen erzwingen.
Belastung fur Besserverdienende
Zur Mehrfinanzierung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 außer der Reihe um 300 Euro angehoben werden. Das trifft vor allem gutverdienende Pflichtversicherte, die so zusaetzliche Beiträge leisten mussen. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze ebenfalls angehoben, um massiven Abwanderungsanreiz in die private Krankenversicherung zu reduzieren.
Fazit: Der Reformentwurf verteilt Belastungen breit, trifft aber unterschiedlich. Manche Vorschlage wurden bereits abgeschwacht, andere bleiben zentraler Bestandteil des Entwurfs. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, in welchem Maße Parlament und Lobbygruppen die Pläne noch abändern werden. Beobachter sollten insbesondere auf Details bei der Mitversicherung, den Zuzahlungen und den staatlichen Zuschussen achten.
Ort der Entscheidung: Berlin

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