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Gericht kippt Praxis der Kassen: Krankengeld auch bei bereits bestehenden Beschwerden zu Arbeitsbeginn

11. März 2026

Krankengeld möglich, selbst wenn eine Erkrankung bereits vor Arbeitsantritt bestanden haben kann

Eine Entscheidung des Landessozialgerichts stärkt die Rechte von Versicherten, die eine neue Arbeit angetreten haben, obwohl gesundheitliche Probleme bestanden. Entscheidend ist demnach nicht, ob die Krankheit bereits vor dem ersten Arbeitstag vorhanden war, sondern ob die Erkrankung Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist und der Job ernsthaft angetreten wurde.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau eine Stelle als Produktionsmitarbeiterin übernommen. Die Tätigkeit erforderte überwiegend langes Stehen und Arbeiten in gebückter Haltung. Nach knapp zwei Wochen traten starke Rückenbeschwerden auf; ein Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Das Arbeitsverhältnis endete kurz darauf durch einen Aufhebungsvertrag.

Die Krankenkasse verweigerte daraufhin die Zahlung von Krankengeld. Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und ein späteres Gerichtsgutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die Frau bereits am ersten Arbeitstag aufgrund ihrer Vorerkrankung nicht in der Lage gewesen sei, die körperlich belastende Arbeit tatsächlich auszuüben. Die Kasse argumentierte, ein Versicherungsfall setze voraus, dass die versicherte Person zu Beginn gesund gewesen sei und sich ihr Zustand danach verschlechtert habe.

Das Landessozialgericht München widersprach dieser Auffassung. Die Richter führten aus, das Gesetz verlange lediglich, dass eine Krankheit die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sei. Stehe fest, dass die neue Tätigkeit ernsthaft gewollt und angetreten wurde, schließe eine bereits bestehende Erkrankung den Anspruch auf Krankengeld nicht aus. Weil die Betroffene die Stelle zur Aufbesserung des Familieneinkommens tatsächlich aufgenommen hatte, hat die Krankenkasse nun zum Ersatz von Krankengeld verpflichtet.

Die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen L 5 KR 304/24 veröffentlicht worden und wurde über das Rechtsportal Anwaltauskunft.de verbreitet. Betroffene sollten prüfen, ob ihre Krankenversicherung ähnliche Fälle ablehnt und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

  • Wichtig: Ausschlaggebend ist die Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
  • Ein ernsthaft angetretenes Arbeitsverhältnis kann den Anspruch auf Krankengeld begründen, auch wenn Beschwerden bereits bestanden.

München, Stand der Berichterstattung: Gerichtsurteil L 5 KR 304/24

Der Bericht stützt eine Nachricht von: mittelhessen.de

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