Zwei-Drittel-Grenze beim Krankengeld: Bundesregierung will Anspruch für hohe Teilrenten ab 2027 streichen
Geplante Regelung würde Krankengeld bei hohen Teilrenten streichen
Deutschlandweit stehen Beschäftigte im Rentenalter vor einer möglichen Einschnittsentscheidung: Nach einem Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der Anspruch auf Krankengeld wegfallen, wenn die bezogene Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Betroffen wären damit vor allem jene, die nahezu die volle Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten.
Was bisher galt
Seit der Einführung der Flexirente können Erwerbstätige eine Teilrente zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent der Vollrente wählen. Im Unterschied zur Vollrente blieb bislang bei vielen Teilrentnerinnen und Teilrentnern der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn zugleich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Das machte sehr hohe Teilrenten für manche Betroffene attraktiv, weil dadurch Rente, Weiterarbeit und Krankengeld kombinierbar waren.
Was die neue Drei-Zeilen-Regel konkret bedeutet
Der Entwurf führt eine klare Grenze ein: Überschreitet die Teilrente die Marke von zwei Dritteln der Vollrente, entfällt künftig der Anspruch auf Krankengeld. Die Grenze richtet sich nach der Höhe der Teilrente, unabhängig davon, ob weiterhin gearbeitet wird. Für Modelle mit etwa 99,99 Prozent Teilrente würde der Schutz damit voraussichtlich wegfallen.
Warum die Bundesregierung diese Änderung anstrebt
Hintergrund sind finanzielle Entlastungspläne für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Regierung begründet den Eingriff damit, dass bei sehr geringen Abzügen von der Vollrente systemwidrige Mitnahmeeffekte möglich seien. Durch die Einführung eines Mindestabstands zwischen Vollrente und Teilrente sollen solche Gestaltungen künftig ausgeschlossen und Ausgaben reduziert werden.
Wer ist besonders betroffen
- Ältere Beschäftigte, die bereits eine Teilrente beziehen und weiterarbeiten
- Personen mit sehr hohen Teilrenten nahe der Vollrente, etwa Modelle um 99,99 Prozent
- Menschen, die im Krankheitsfall auf den Ersatz durch Krankengeld angewiesen sind
Finanzielle Folgen und Zeitplan
Der Entwurf sieht Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Nach dem Stand des Verfahrens soll die Regel ab 2027 greifen, vorbehaltlich des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Das Vorhaben ist bereits parlamentarisch beraten worden, aber noch nicht endgültig beschlossen; Änderungen sind im weiteren Verfahren möglich.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer eine Teilrente plant oder bereits bezieht, sollte die Höhe der Teilrente und die Bedeutung des Krankengeldschutzes neu bewerten. Wichtige Fragen sind unter anderem:
- Wie groß wäre der Unterschied im Rentenanspruch, wenn die Teilrente auf maximal zwei Drittel reduziert wird?
- Wie abhängig ist die eigene Haushaltsplanung vom Arbeitseinkommen und der Absicherung durch Krankengeld?
- Lassen sich finanzielle Lücken durch andere Absicherungen schließen?
Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder eine unabhängige Sozialrechtsberatung kann helfen, individuelle Konsequenzen zu klären.
Ausblick
Die geplante Zwei-Drittel-Grenze verändert die Kalkulation vieler älterer Beschäftigter. Für diejenigen, die auf Arbeitseinkommen angewiesen sind und gesundheitlich gefährdet sind, kann der Wegfall von Krankengeld erhebliche Lücken im Einkommen bedeuten. Bis zur endgültigen Entscheidung im Gesetzgebungsprozess sollten Betroffene die Debatten verfolgen und gegebenenfalls vorsorglich verschiedene Rentenvarianten durchrechnen.