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Wenn Arbeitstage verschwinden: Wie Unternehmen gegen wiederholtes Blaumachen vorgehen können

14. September 2026

Bei wiederholten Fehlzeiten können Arbeitgeber prüfen und handeln

Berlin. Die Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage in Deutschland bleibt hoch: Zwischen Januar und November 2025 waren Beschäftigte im Schnitt rund 18,6 Tage krankgemeldet, deutlich mehr als noch 2021. Gleichzeitig legen Umfragen nahe, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten schon einmal krankgemeldet war, obwohl sie sich arbeitsfähig fühlten. In dieser Grauzone stellen sich für Unternehmen zwei Fragen: Wie erkennen Arbeitgeber Muster von Missbrauch und welche rechtlichen Schritte sind möglich?

Arbeitsrechtliche Fachanwälte betonen, dass wiederholte Krankmeldungen nicht automatisch hingenommen werden müssen. Unternehmen können Verdachtsmomenten nachgehen, müssen dabei aber die Rechte der Beschäftigten und datenschutzrechtliche Grenzen beachten. Folgende Handlungsoptionen stehen typischerweise zur Verfügung:

  • Aufforderung zum ärztlichen Attest: Arbeitgeber können bei begründetem Verdacht früher als üblich ein Attest verlangen, sofern dies rechtlich zulässig ist oder vertraglich vereinbart wurde.
  • Betriebsärztliche Einschätzung: In Abstimmung mit dem Betriebsrat kann eine betriebsärztliche Untersuchung helfen, die Arbeitsfähigkeit objektiver einzuschätzen, ohne nach Diagnosen zu fragen.
  • Aufklärungsgespräche und Dokumentation: Klare Gespräche, dokumentierte Abmahnungen bei nachgewiesenem Fehlverhalten und eine stringente Personalakte schaffen Transparenz.
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Bei belegter Täuschung kann nach stufenweiser Verfahrensführung bis hin zu verhaltensbedingten Kündigungen gehandelt werden. Solche Schritte sind aber an strenge Voraussetzungen gebunden und sollten juristisch begleitet werden.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber sensible Gesundheitsdaten und Diagnosen nicht ungefragt einfordern dürfen. Jeder Verdacht muss sorgfältig geprüft werden, betriebliche Mitbestimmungsrechte sind zu beachten und rechtliche Schritte sollten nur auf belastbarer Grundlage erfolgen. Fachanwälte raten dazu, Verdachtsfälle fachkundig zu bewerten und im Zweifel externen juristischen Rat einzuholen, bevor einschneidende Maßnahmen ergriffen werden.

Fazit: Arbeitgeber haben Instrumente, um gegen systematischen Missbrauch von Krankmeldungen vorzugehen, doch Zustandekommen und Umfang solcher Maßnahmen erfordern rechtliche Sorgfalt, respektvollen Umgang mit Beschäftigten und genaue Dokumentation.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: handelsblatt.com
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