Rente mit 63 ist Vergangenheit — wer heute vorzeitig in den Ruhestand kann und welche Kosten drohen
Vorzeitige Rente ohne Abschläge ist seltener geworden
Die populäre Forderung nach einer Rente mit 63 Jahren ist so nicht mehr Wirklichkeit. Die ursprüngliche Regelung, die manchen Versicherten abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze den Ausstieg erlaubte, hat sich mit dem Anstieg des Regelalters verschoben. Gleichzeitig bleiben aber Wege in die Frührente erhalten, die mit und ohne finanzielle Einbußen möglich sind.
Wie die einstige Rente mit 63 zur Rente mit 65 wurde
Als die abschlagsfreie Frührente 2012 eingeführt wurde, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seither stieg die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre, sodass auch das Mindestalter für die abschlagsfreie Frührente entsprechend nach oben wanderte. Für Menschen mit Geburtsjahrgang 1961 liegt das altersfreie Eintrittsalter heute bei 64 Jahren und sechs Monaten; für die Jahrgänge ab 1964 beginnt die Frührente ab 65 Jahren.
Wer Anspruch auf abschlagsfreie Frührente hat
Voraussetzung für den abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestand ist der Nachweis von 45 Versicherungsjahren. Die Deutsche Rentenversicherung zählt dafür verschiedene Zeiten zusammen, darunter:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- Beiträge aus Minijobs, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt haben (ansonsten anteilig)
- Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag
- Zeiten nicht-erwerbsmäßiger Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
- Beiträge oder Anrechnungszeiten wegen Bezuges bestimmter Sozialleistungen
- Ersatzzeiten wie Monate politischer Verfolgung in der DDR
- Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen
Wer auf die 45 Jahre kommt, kann vorzeitig und ohne Abzüge in Rente gehen. Die Auszahlung fällt allerdings geringer aus als bei voller Einzahlung bis zum Regelalter, weil Beiträge für zwei Jahre fehlen.
Die Alternative: Mit Abschlägen früher in Rente
Für Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren besteht eine weitere Option: die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie erlaubt einen früheren Ruhestand, zieht aber für jeden vorgezogenen Monat dauerhaft 0,3 Prozent von der Rente ab. Zwei Jahre früher bedeuten damit 7,2 Prozent weniger, bei Austritt mit 63 statt 67 Jahren sind es bis zu 14,4 Prozent.
Wichtig ist, dass der Abschlag auf die bis dahin erworbene Rente berechnet wird, nicht auf die hypothetische Rente bei Einzahlung bis zum Regelalter. Wer die Kürzungen mindern will, kann punktuell freiwillig zusätzliche Beiträge zahlen und so Rentenpunkte erwerben.
Was Betroffene beachten sollten
Ob ein früher Ruhestand finanziell tragbar ist, lässt sich vorab mit dem Rechner der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Zusätzlich sind private und betriebliche Altersvorsorge, Steuerlast und mögliche weitere Einkünfte zu berücksichtigen. Seit 2026 gibt es zudem mit der Aktivrente neue Gestaltungsoptionen, die bestimmte Hinzuverdienste erleichtern.
Praktisch wichtig: Die Rentenkasse verschickt ab 55 Jahren alle drei Jahre eine umfangreiche Rentenauskunft. Wer Unklarheiten in seinem Versicherungsverlauf hat, kann eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung beantragen. Der Rentenantrag selbst muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Fazit: Eine abschlagsfreie Rente mit 63 ist heute nur noch für Ältere möglich, deren Versicherungsbiografien lang genug sind. Für alle anderen bleibt der Weg in den Ruhestand früher möglich, aber meist mit spürbaren finanziellen Einbußen.

01. Mai
Bundeskabinett beschließt Milliarden-Sparpaket für Krankenkassen – Patienten und Familien spüren die FolgenWer zahlt die Rechnung? Mehr Eigenanteil, neue Regeln
Weiterlesen ⮞

30. April
Gesundheitsreform stellt Versicherte vor Mehrbelastungen – 15 Milliarden sollen geschlossen werden15 Milliarden Loch in der GKV: Wer zahlt am Ende die Rechnung
Weiterlesen ⮞

01. Mai
Krankenkasse 2027: Referentenentwurf sieht höhere Beitragslast für Gutverdienende vor«Gutverdiener in der Pflicht: Ab 2027 drohen handfeste Mehrkosten»
Weiterlesen ⮞