Krankengeld in Gefahr: Hohe Alters-Teilrenten können ab 2027 den Anspruch aufheben
Hohe Teilrente kann ab 2027 den Anspruch auf Krankengeld vollständig ausschließen
Ab dem 1. Januar 2027 greift eine gesetzliche Neuregelung, die für viele Beschäftigte mit altersbedingter Teilrente existenzielle Folgen haben kann. Wer eine Alters-Teilrente in Höhe von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, verliert danach grundsätzlich den Anspruch auf Krankengeld aus der versicherten Beschäftigung. Die Neuerung ist bereits im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankert und betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutschlandweit.
Der Sozialverband VdK und Krankenkassen warnen ausdrücklich: Eine Teilrente von 99,99 Prozent schützt künftig nicht mehr vor einem Ausschluss des Krankengeldes. Maßgeblich ist der festgesetzte Rentenanteil, nicht der ausgezahlte Nettobetrag nach Abzügen. Auch kleine Rundungsdifferenzen können entscheidend sein: Schon 66,67 Prozent gelten rechtlich als mehr als zwei Drittel und führen zum Wegfall des Krankengeldanspruchs.
Was das praktisch bedeutet
Für viele Betroffene entsteht eine Lücke, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Die Entgeltfortzahlung bleibt hiervon unberührt und gilt nach den bestehenden Regeln für bis zu sechs Wochen. Anschließend fällt bei Überschreiten der neuen Grenze die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse weg, sodass Beschäftigte ihren ausgefallenen Arbeitsverdienst anderweitig decken müssen.
Konkrete Rechenbeispiele
Fiktive Fälle aus Celle und Hameln verdeutlichen die Wirkung: Zwei 66-Jährige mit derselben theoretischen Vollrente würden bei unterschiedlichen Teilrenten nach Ablaufen der Lohnfortzahlung unterschiedlich stark betroffen sein. Wer eine sehr hohe Teilrente wählt, profitiert zwar laufend von höheren Rentenzahlungen, verliert im Krankheitsfall aber den Zugang zu Krankengeld. Wer die Teilrente niedriger ansetzt, sichert sich unter Umständen den Krankengeldanspruch, verzichtet dafür aber dauerhaft auf einen Teil der laufenden Rentenzahlung. Welche Option vorteilhafter ist, hängt von individueller Gesundheitsprognose, Einkommen und Steuer- sowie Beitragsfolgen ab.
Worauf Betroffene jetzt achten sollten
- Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid und lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung die finanziellen Folgen einer Teilrenten-Umstellung schriftlich darstellen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob bei Ihrer Kombination aus Beschäftigung und Teilrente ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
- Wer eine Umstellung der Teilrente zum 1. Januar 2027 wünscht, muss den Antrag rechtzeitig stellen: Nach Angaben der Rentenversicherung sollte der Wunsch auf Umstellung spätestens am 31. Dezember 2026 eingegangen sein.
- Vergleichen Sie nach Abzügen und Steuern, ob eine dauerhafte niedrigere Rente oder der mögliche Erhalt von Krankengeld finanziell günstiger ist. Nutzen Sie dafür berechnete Beispiele und lassen Sie sich bei Unsicherheit beraten.
Wichtiges zum Rechtsstand
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf Teilrenten wegen Alters. Erwerbsminderungsrenten folgen anderen Regeln. Das Gesetz sieht keine allgemeine Übergangsregelung für bereits laufende Krankengeldfälle vor, weshalb auch bereits im Jahr 2026 bewilligte Krankengeldfälle ab 2027 betroffen sein können. Entscheidend sind die konkreten Bescheide und die Begründung der Krankenkasse.
Fachliche Beratung durch Rentenversicherung, Krankenkasse oder Sozialverbände ist jetzt ratsam, damit Betroffene die Vor- und Nachteile einer Rentenumstellung verlässlich gegeneinander abwägen können.