newsbezeichnung

Familienversicherung droht teurer zu werden: Was Ehepaare ab 2028 erwarten könnten

08. Oktober 2026

Mitversicherte Ehepartner könnten ab 2028 zusätzliche Beiträge zahlen müssen

Berlin — Die geplante Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stärker zu bemessen. Betroffene Paare stehen damit vor der Frage, ob die bisher kostenlose Absicherung künftig Geld kostet und wie hoch die Belastung ausfallen würde.

Was sich ändern soll

Der Gesetzentwurf sieht vor, für mitversicherte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 % des relevanten Bruttoeinkommens in der Krankenversicherung zu erheben. Für die Pflegeversicherung ist ein zusätzlicher Satz von 0,52 % vorgesehen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Wer weiterhin beitragsfrei bleibt

  • Eltern, die Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen, bleiben ausgenommen.
  • Ehepartner und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sind geschützt.
  • Menschen mit Rente wegen voller Erwerbsminderung und Bezieher von Grundsicherung sind ebenfalls nicht betroffen.
  • Für Kinder, inklusive Stief- und Pflegekinder, ändert sich nichts: sie bleiben beitragsfrei mitversichert.

Konkrete Belastung: Beispielrechnungen

Anhand der vorgesehenen Sätze ergibt sich bei verschiedenen Bruttomonatsgehältern folgende monatliche Zusatzbelastung:

  • Bruttogehalt 1 500 EUR: Krankenversicherung 37,50 EUR + Pflegeversicherung 7,80 EUR = 45,30 EUR/Monat
  • Bruttogehalt 2 000 EUR: Krankenversicherung 50,00 EUR + Pflegeversicherung 10,40 EUR = 60,40 EUR/Monat
  • Bruttogehalt 3 000 EUR: Krankenversicherung 75,00 EUR + Pflegeversicherung 15,60 EUR = 90,60 EUR/Monat
  • Bruttogehalt 5 500 EUR: Krankenversicherung 137,50 EUR + Pflegeversicherung 28,60 EUR = 166,10 EUR/Monat

Je nach Einkommen summieren sich die Mehrkosten pro Jahr auf mehrere hundert bis circa 2 000 EUR. Für sehr hohe Gehälter könnten zusätzliche Folgen auftreten, weil die Beitragsbemessungsgrenzen voraussichtlich steigen sollen; die letzte Entscheidung steht noch aus.

Was jetzt wichtig ist

Das Bundesgesundheitsministerium betont, nicht alle Paare müssten zwangsläufig zahlen. Entscheidend seien Alter, Erwerbssituation und familiäre Verhältnisse des mitversicherten Partners. Betroffene sollten ihre individuelle Lage prüfen und bei Unsicherheit jetzt schon Informationen bei ihrer Krankenkasse oder unabhängigen Beratungsstellen einholen.

Die Reform ist Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das auch Änderungen beim Festzuschuss für Zahnersatz vorsieht. Viele Details sind noch offen; Rechtsverbindlichkeit entfaltet der Plan erst nach erfolgreichem Gesetzgebungsverfahren.

Redaktionellen Hintergrundinformationen und lokale Beratungsstellen finden Interessierte unter anderem in den Beratungsangeboten der Krankenkassen und Wohlfahrtsverbände. Die Entscheidung über die finale Ausgestaltung bleibt Sache des Gesetzgebers.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: infranken.de
[C43171]
[C43142]
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - - [Bildnachweis]