Beitragsschock für Gutverdiener und Einverdiener: So stark treffen die Kassenreformen die Haushalte
Beitragserhöhungen treffen vor allem Gutverdiener und Einverdiener-Ehepaare
Berlin — Die gesetzlichen Krankenkassen stecken in einer tiefen Finanzkrise. Die geplanten Reformen aus dem Bundesgesundheitsministerium sehen Einsparungen bei Leistungen und gleichzeitig höhere Beiträge vor. Im Zentrum der Vorschläge steht eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat sowie das Ende der derzeitigen beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der bekannten Form.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Bruttomonatslohn Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Bislang liegt sie bei 5 812,50 Euro. Eine Anhebung um 300 Euro würde die Belastung für alle, die darüber verdienen, merklich erhöhen — und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber.
Was die Modellrechnungen konkret zeigen
Das Berliner Iges-Institut hat im Auftrag des Spiegel Modellrechnungen erstellt, aus denen deutlich wird, welche Gruppen besonders betroffen sind. Nach den Berechnungen wirken sich die Maßnahmen vor allem ab 2027 und 2028 aus:
- Singles mit 4 500 Euro brutto: 2026: 399 Euro, 2027: 399 Euro, 2028: 399 Euro
- Singles mit 6 500 Euro brutto: 2026: 515 Euro, 2027: 560 Euro, 2028: 579 Euro
- Einverdiener-Ehepaare ohne Kinder, Versorgter verdient 4 500 Euro: 2026: 399 Euro, 2027: 399 Euro, 2028: 556 Euro
- Einverdiener-Ehepaare ohne Kinder, Versorgter verdient 6 500 Euro: 2026: 515 Euro, 2027: 560 Euro, 2028: 808 Euro
- Zwei Verdiener mit zwei Kindern (Bruttogehälter 4 500 Euro und 2 500 Euro): 2026–2028: jeweils 621 Euro
- Einverdiener-Familie mit zwei Kindern, Verdiener 7 000 Euro: 2026: 515 Euro, 2027: 560 Euro, 2028: 808 Euro
Nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums wären von der Maßnahme rund 5,4 Millionen Mitglieder betroffen. Für Arbeitnehmer würde der monatliche Beitrag 2027 um bis zu 26,60 Euro und 2028 um weitere 18,42 Euro steigen — zusammen 45,02 Euro mehr als bislang. Für die Kassen bedeutet das doppelte Mehreinnahmen, weil auch Arbeitgeberanteile ansteigen.
Besonders hart trifft es bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner
Geplant ist, die beitragsfreie Familienmitversicherung einzuschränken. Ein Vorschlag sieht vor, dass der versicherte Partner künftig 3,5 Prozent des Einkommens seines mitversicherten Partners als Beitrag zahlen muss. Das würde bei einem Gehalt von 4 500 Euro brutto ab 2028 einen zusätzlichen Betrag von 157,50 Euro monatlich bedeuten. Liegt das Einkommen bei mehr als 6 500 Euro, läge die Zusatzbelastung bei rund 221,21 Euro. Zusammen mit Effekten der höheren Beitragsbemessungsgrenze können sich so erhebliche Mehrkosten ergeben.
Für viele Haushalte stellen die Änderungen eine spürbare Umverteilung dar: Ziel ist, die Belastung stärker auf Besserverdienende zu verlagern. Kritiker warnen jedoch, dass Einverdiener-Familien und mittlere Einkommensbezieher ebenfalls stark betroffen sein könnten.
Wie genau die Reformen in Gesetzesform aussehen und welche Übergangsfristen gelten, bleibt zunächst offen. Betriebs- und Steuerexperten raten Betroffenen, Brutto-Netto-Rechnungen vorzunehmen und gegebenenfalls ihre Haushaltsplanung anzupassen.

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