Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen: So viel mehr müssen Gutverdiener für Kranken-, Pflege- und Rente zahlen
Gutverdiener tragen 2027 spürbar höhere Sozialabgaben
Berlin — Die Bundesregierung hat die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 beschlossen. Folgen sind höhere Abgaben für vor allem höher verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Erhöhung orientiert sich an der Lohnentwicklung 2025 und trifft vor allem Einkommen, die zuvor bereits oberhalb der alten Grenzen lagen.
Die neuen Grenzen auf einen Blick
- Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze: 76.500 Euro im Jahr bzw. 6.375 Euro im Monat (2026: 69.750 Euro jährlich).
- Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 84.150 Euro jährlich bzw. 7.012,50 Euro monatlich (2026: 77.400 Euro jährlich).
- Allgemeine Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze: 106.200 Euro jährlich bzw. 8.850 Euro monatlich (2026: 101.400 Euro jährlich).
Weil die Grenzen an den Lohnanstieg gekoppelt sind, führt die Erhöhung dazu, dass mehr vom Einkommen beitragspflichtig wird. Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oberhalb der bisherigen Grenzen zahlen künftig Beiträge auf einen größeren Teil ihres Lohnes.
Wer wie viel mehr zahlt
Konkrete Beispiele zeigen die Größenordnung:
- Verdienst unter rund 5.000 Euro brutto im Monat: in der Regel keine zusätzliche Belastung allein durch die Anhebung der Grenzen.
- Verdienst 6.500 Euro brutto im Monat: liegt über der bisherigen, aber unter der neuen Krankenversicherungsgrenze. Erwartete Mehrkosten: Krankenversicherung circa 49,22 Euro monatlich, Pflegeversicherung circa 10,13 Euro monatlich; das entspricht rund 712,08 Euro im Jahr.
- Verdienst ab 8.850 Euro brutto im Monat: dann greifen zudem die höheren Grenzen der Rentenversicherung. Zusammengenommen ergeben sich Mehrkosten von etwa 49,22 Euro (Krankenversicherung), 10,13 Euro (Pflegeversicherung), 37,20 Euro (Rentenversicherung) und 5,20 Euro (Arbeitslosenversicherung) monatlich, also knapp 102 Euro mehr im Monat und damit etwas über 1.220 Euro im Jahr. Für Kinderlose kann der Effekt noch höher ausfallen, weil der Zuschlag in der Pflegeversicherung gegebenenfalls steigt.
Neben den Arbeitnehmeranteilen wirken sich die höheren Bemessungsgrenzen auch auf den Arbeitgeberanteil aus, sodass die Bruttobelastung eines Arbeitsplatzes insgesamt stärker steigen kann. Ab 2028 drohen darüber hinaus Änderungen bei der kostenfreien Familienversicherung für Ehepartnerinnen und Ehepartner, die weitere finanzielle Auswirkungen haben können.
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen folgt der Lohnentwicklung des Vorjahres: Da die Bruttolöhne 2025 um rund 4,38 Prozent zulegten, steigen nun die entsprechenden Grenzen für 2027. Betroffen sind ausschließlich Versicherte, deren Einkommen schon oberhalb der bisherigen Grenzen liegt.