newsbezeichnung

Ab 2028 könnten Ehepartner für die Familienversicherung zahlen: So viel kostet es wirklich

10. Oktober 2026

Ab 2028 drohen für manche Ehepaare zusätzliche Kosten in der gesetzlichen Versicherung

Wichtigste Neuerung: Kassenmitglieder, deren Ehepartner derzeit beitragsfrei mitversichert sind, sollen künftig einen Zuschlag zahlen, wenn der Partner erwerbstätig ist. Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners. Parallel ist ein Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,52 Prozent vorgesehen. Nicht alle Paare sind betroffen: Alter, Betreuungsaufgaben und Sozialleistungsbezug bestimmen Ausnahmen.

Wer bleibt beitragsfrei?

  • Mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner, die Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen
  • Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5
  • Menschen mit Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Empfänger von Grundsicherung

Für Kinder inklusive Stief- und Pflegekinder ändert sich nichts: Sie bleiben beitragsfrei mitversichert. Die gleichen Ausnahmebedingungen gelten für die Pflegeversicherung, dort gilt ab 1. Januar 2028 der genannte Zuschlag von 0,52 Prozent.

Was kostet das konkret?

Die Folge: Bei Paaren, bei denen der Hauptversicherte ein Bruttogehalt erzielt, können sich monatliche Mehrkosten wie folgt ergeben (Krankenkasse plus Pflegeversicherung):

  • 1 500 EUR Brutto: rund 45,30 EUR monatlich
  • 2 000 EUR Brutto: rund 60,40 EUR monatlich
  • 3 000 EUR Brutto: rund 90,60 EUR monatlich
  • 4 000 EUR Brutto: rund 120,80 EUR monatlich
  • 5 500 EUR Brutto: rund 166,10 EUR monatlich

Höhere Einkommen könnten durch geplante Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenzen noch stärker betroffen sein. Konkrete Belastungen für Gutverdiener sind noch nicht abschließend geklärt, weil das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Paare, die aktuell von der beitragsfreien Mitversicherung profitieren, sollten prüfen, ob ihre Lebenssituation eine Ausnahme begründet. Wer mit zusätzlichen Kosten rechnen muss, kann steuerliche Folgen, Sozialleistungen oder einen Wechsel in die private Vorsorge mit einer unabhängigen Beratung abwägen. Für dringende Fragen bieten die Krankenkassen und Verbraucherberatungen Orientierung.

Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Zugleich wirft sie für viele Familien und Paare neue Fragen zur Haushaltsplanung und zur sozialen Absicherung auf.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: infranken.de
[C43171]
[C43142]
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - - [Bildnachweis]