2/3-Grenze bedroht Krankengeldschutz: Ab 2027 verlieren viele Teilrentner Anspruch
Geplante 2/3-Grenze schränkt Krankengeld für Teilrentner massiv ein
Berlin, 27. August 2026. Eine Änderung im Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte das Sicherheitsnetz zahlreicher älterer Beschäftigter ausdünnen. Ab 2027 soll der Anspruch auf Krankengeld entfallen, wenn die bezogene Teilrente wegen Alters mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Betroffen wären vor allem Modelle, bei denen Rentnerinnen und Rentner nahezu die volle Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten.
Warum die Regelung greift
Seit dem Flexirentengesetz können Ruheständlerinnen und Ruheständler eine Teilrente zwischen zehn Prozent und 99,99 Prozent der Vollrente wählen. Bisher blieb bei einer Teilrente der Anspruch auf Krankengeld erhalten, sofern daneben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Kritiker sehen darin einen Gestaltungsspielraum, der die Krankenkassen belastet: Schon ein minimaler Verzicht auf die Vollrente reichte bislang aus, um den Zugang zu Krankengeld offenzuhalten.
Was die 2/3-Grenze konkret bedeutet
Nach dem Entwurf entfällt der Krankengeldanspruch für alle, deren Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Das trifft insbesondere jene, die bislang Modelle wie 99,99 Prozent Teilrente genutzt haben. Wer weiterhin Krankengeld erhalten will, müsste seine Teilrente so bemessen, dass sie zwei Drittel der Vollrente nicht übersteigt. Für viele geht das mit einem spürbaren Einkommensverzicht einher.
Finanzielle Wirkung und Verfahrensstand
Die Bundesregierung führt das Vorhaben mit Blick auf die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Im Gesetzentwurf werden Einsparungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro jährlich genannt. Das Gesetz ist noch nicht endgültig: Bundeskanzleramt und Bundestag haben den Entwurf beraten, die parlamentarischen Beratungen laufen weiterhin. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag waren zuletzt verschoben worden, Anpassungen im Verfahren sind noch möglich.
Wer ist besonders betroffen
- Beschäftigte, die bereits Altersrente beziehen und weiterarbeiten
- Personen mit vorgezogener Altersrente als Teilrente
- Versicherte, die sehr hohe Teilrenten wählen, etwa nahe 99,99 Prozent
Für Menschen mit gesundheitlichen Risiken kann der Wegfall des Krankengeldes erhebliche finanzielle Folgen haben. Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, danach wäre Krankengeld oft die wichtigste Einkommensquelle bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ohne diesen Schutz bliebe nur die Rente und weiteres Einkommen.
Praktische Konsequenzen und Empfehlungen
Die Wahl der Teilrentenhöhe wird künftig weitreichender. Wer auf das Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte prüfen, ob eine niedrigere Teilrente mit Krankengeldschutz finanziell tragbar ist. Wichtige Fragen sind unter anderem:
- Wie hoch wäre die Teilrente bei maximal zwei Dritteln der Vollrente?
- Wie groß ist die Abhängigkeit vom Arbeitseinkommen bei längerer Krankheit?
- Lässt sich eine mögliche Lücke durch private Vorsorge oder andere Leistungen schließen?
Beratungsangebote durch die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder unabhängige Sozialrechtsstellen können helfen, individuelle Folgen zu berechnen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Weitere geplante Änderungen
Der Gesetzentwurf sieht zudem verschärfte Fristen beim Krankengeld vor, etwa in Verbindung mit Reha- und Rentenanträgen. Krankenkassen sollen Versicherte schneller auffordern können, Anträge zu stellen. Betroffene sollten auf entsprechende Aufforderungen achten und Fristen ernst nehmen.
Fazit
Die geplante 2/3-Grenze würde die bisher mögliche Kombination aus nahezu voller Teilrente, Weiterarbeit und Krankengeldschutz deutlich einschränken. Bis zur endgültigen Gesetzesentscheidung bleibt Zeit, die persönliche Rentenstrategie zu überprüfen und Beratung in Anspruch zu nehmen.