Verdacht auf Blaumachen: Welche rechtlichen Schritte Arbeitgeber ergreifen dürfen
Arbeitgeber dürfen wiederholte Scheinkrankmeldungen nicht unbeantwortet lassen
Berlin. Der Krankenstand in Deutschland bleibt hoch, und mit ihm wächst die Frage, wie viele Fehlzeiten echt sind und wie viele vorgetäuscht werden. Zwischen Januar und November 2025 lagen die durchschnittlichen Fehltage laut Angaben der Techniker Krankenkasse bei rund 18,6 Tagen pro Beschäftigtem; 2021 waren es noch etwa 13 Tage im Jahr.
Umfragen geben Hinweise darauf, dass Scheinmeldungen keine Ausnahme sind: Eine Yougov-Erhebung ergab, dass mehr als ein Viertel der Befragten schon einmal mit falschen Angaben gefehlt hat. Eine Studie der Pronova BKK kommt zu dem Ergebnis, dass 60 Prozent der Beschäftigten sich schon einmal krankgemeldet haben, obwohl sie sich eigentlich arbeitsfähig fühlten, sieben Prozent tun dies häufig.
Wiederholte oder auffällige Krankmeldungen müssen Arbeitgeber nicht stillschweigend hinnehmen. Arbeitsrechtliche Fachanwälte raten dazu, konsequent, aber rechtskonform vorzugehen: Zunächst gehören genaue Dokumentation der Fehlzeiten und sachliche Nachfragen zu den legitimen Schritten. Arbeitgeber können ärztliche Atteste anfordern und Verdachtsfälle mit dem Betriebsarzt oder einer vertrauensärztlichen Begutachtung klären lassen, dabei sind Datenschutz und Mitbestimmungsrechte zu beachten.
Kommt ein Arbeitgeber zu dem Schluss, dass ein Beschäftigter wiederholt seine Arbeitsunfähigkeit vorspiegelt, sind disziplinarische Maßnahmen möglich. Diese reichen von Abmahnungen bis in schweren, nachgewiesenen Fällen zur Kündigung. Entscheidend ist, dass Verdacht und Maßnahmen belastbar dokumentiert sind und verhältnismäßig erfolgen.
Personalverantwortliche tun gut daran, klare Regeln zur Krankmeldung zu haben und diese transparent zu kommunizieren. Bei Unsicherheit sollten Unternehmen rechtliche Beratung einholen, um Fehler im Verfahren zu vermeiden und arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren.
- Statistik: Durchschnittlich 18,6 Fehltage pro Arbeitnehmer Jan–Nov 2025
- Umfragen: Mehr als ein Viertel hat schon einmal falsch gefehlt
- Handlungsspielraum: Atteste anfordern, Betriebsarzt einschalten, disziplinarisch reagieren
Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, zwischen berechtigtem Gesundheitsschutz und Vermeidungsstrategien von Fehlzeiten zu unterscheiden. Sorgfalt, Dokumentation und gegebenenfalls juristische Beratung sind dabei zentrale Instrumente, um rechtssicher zu handeln.