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Rentenkommission 2026 legt Eckpunkte vor: Kürzere Krankengeldfristen, neuer Umgang mit Erwerbsminderung und Ende des Minijob-Sonderstatus

30. September 2026

Rentenkommission empfiehlt einschneidende Neuregelungen für Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Minijobs

Berlin — Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 ein umfangreiches Reformpaket mit 33 Empfehlungen vorgelegt, das das deutsche Alterssicherungssystem grundlegend umgestalten würde. Die Vorschläge betreffen unter anderem Krankengeldfristen, die Definition von Erwerbsminderung und das Ende des steuer‑ und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs. Bis zur Verabschiedung durch den Bundestag bleibt alles unverändert, doch die politische Debatte ist in vollem Gange.

Was steht konkret zur Debatte?

Zu den zentralen Empfehlungen gehören:

  • Verkürzung der Frist für die Antragstellung auf Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente von zehn auf vier Wochen, was Betroffene unter erheblichen Zeitdruck setzen könnte.
  • Überarbeitung der Definition von Erwerbsminderung unter Berücksichtigung realistischer Vermittlungschancen, mit dem Ziel, Menschen besser zu schützen, für die zwar theoretisch Arbeitsfähigkeit besteht, praktisch aber keine passenden Stellen verfügbar sind.
  • Erleichterter Zugang zur Rente für Ältere, die nachweislich nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können, ohne auf völlig branchenfremde Verweisungen zurückgreifen zu müssen.
  • Verlängerung der Erprobungszeit für Wiedereingliederungsversuche von sechs Monaten auf ein Jahr, damit Rentnerinnen und Rentner ihre Leistungsfähigkeit länger testen können, ohne den Rentenanspruch gleich zu gefährden.
  • Aufhebung des Sonderstatus von Minijobs: Minijobbern soll künftig volle Sozialversicherungspflicht drohen, mit Beiträgen zur Renten‑, Kranken‑ und Pflegeversicherung und damit verbundenen Ansprüchen auf Krankengeld und Reha.

Welche Folgen kämen auf Betroffene zu?

Die vorgeschlagene Fristverkürzung bei der Antragstellung stellt viele Erkrankte vor praktische Probleme. Bei schweren oder langwierigen Erkrankungen fehlt oft die organisatorische Kraft, Gutachten einzuholen oder Anträge fristgerecht einzureichen. Wird die Frist tatsächlich auf vier Wochen verkürzt, steigt das Risiko, Ansprüche auf Krankengeld zu verlieren.

Für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bleibt wichtig zu wissen, dass Krankengeld bereits heute als Hinzuverdienst angerechnet wird. Wer beide Leistungen gleichzeitig erhält, muss darauf achten, Hinzuverdienstgrenzen nicht zu überschreiten, da sonst Kürzungen drohen.

Die mögliche Abschaffung des Minijob‑Sonderstatus ist für Millionen geringfügig Beschäftigte einschneidend. Fielen die Ausnahmen weg, müssten viele Beschäftigte reguläre Beiträge zahlen, hätten künftig aber auch Anspruch auf Krankengeld und einen besseren Rentenanspruch. Arbeitgeber, insbesondere aus der Gastronomie und dem Handel, warnen vor erheblichen Mehrkosten und organisatorischem Aufwand.

Wie sicher ist die Umsetzung?

Der Bericht der Kommission ist rechtlich nicht bindend. Kanzler und Arbeitsministerin haben jedoch angekündigt, die Empfehlungen möglichst umfassend umsetzen zu wollen. Geplant ist eine parlamentarische Behandlung nach der Sommerpause 2026, mit einem möglichen Inkrafttreten Anfang 2027. Ob das Paket in der vorgelegten Form Gesetz wird oder ob es im parlamentarischen Verfahren Änderungen geben wird, ist offen. Branchenverbände und Arbeitgeberverbände haben bereits Widerspruch angekündigt, besonders gegen das Ende des Minijob‑Sonderstatus.

Was gilt jetzt?

Bis ein Gesetz beschlossene Sache ist, bleibt das geltende Recht in Kraft. Seit dem 1. Juli 2026 besteht nur die Möglichkeit, eine frühere Rentenversicherungsbefreiung einmalig zu widerrufen. Alle weiteren Änderungen sind aktuell noch Vorschläge.

Praxisempfehlung für Betroffene

Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen, etwa bei unabhängigen Sozialrechtsberatungen, Gewerkschaften oder Rentenberatungsstellen. Wer Krankengeld bezieht oder eine Erwerbsminderungsrente plant, sollte Fristen und Hinzuverdienstregeln prüfen und Unterlagen bereithalten. Minijobber sollten ihre Versicherungs‑ und Einkommenssituation prüfen und mögliche Folgen einer Umstellung auf reguläre Sozialversicherung einplanen.

Die geplanten Änderungen betreffen viele Menschen in Deutschland und könnten die soziale Absicherung bei Krankheit, Erwerbsminderung und im Alter erheblich verändern. Transparente Informationen und frühzeitige Beratung werden deshalb in den kommenden Monaten besonders wichtig sein.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: gegen-hartz.de
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