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Rentenkommission 2026 fordert weitreichende Reformen bei Krankengeld, Erwerbsminderung und Minijobs

29. September 2026

Rentenkommission empfiehlt schnelle Fristen, neuen Zugang zur Erwerbsminderungsrente und das Ende des Minijobs

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission legte am 23. Juni 2026 einen Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vor, die das Alterssicherungssystem grundlegend umgestalten sollen. Die Vorschläge betreffen nicht nur künftige Rentenmodelle, sie greifen auch unmittelbar in die Regeln rund um Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und die Rolle der sogenannten Minijobs ein.

Weniger Zeit für Anträge bei langer Krankheit

Nach geltendem Recht können Krankenkassen Versicherte in bestimmten Fällen aufrufen, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die Kommission schlägt vor, diese Frist auf vier Wochen zu verkürzen. Für viele schwer Erkrankte bedeutet das erheblichen zusätzlichen Druck: Gutachten, ärztliche Unterlagen und formale Anträge sind in vielen Fällen nicht kurzfristig verfügbar. Kritiker warnen, dass eine Verkürzung der Frist das Risiko erhöht, den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren.

Krankengeld und Hinzuverdienst bei EM-Rente

Schon heute gilt Krankengeld als Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente und kann zu einer anteiligen Kürzung der Leistung führen. Versicherte, die beide Leistungen gleichzeitig erhalten, müssen die gesetzlich festgelegten Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Kommission ändert an dieser Verrechnung nichts grundlegend, erinnert jedoch daran, dass Betroffene ihre individuelle Situation prüfen lassen sollten, um unerwartete Einkommenseinbußen zu vermeiden.

Neujustierung der Definition von Erwerbsminderung

Die Kommission empfiehlt, den Begriff der Erwerbsminderung an die Realität des Arbeitsmarkts anzupassen. Entscheidend sollen künftig nicht nur theoretische Leistungsfähigkeit, sondern auch realistische Vermittlungschancen in konkrete Tätigkeiten sein. Für ältere Arbeitnehmer, die in ihrem letzten Beruf nicht mehr arbeiten können, soll eine Verweisung auf völlig branchenfremde Jobs entfallen. Das könnte den Zugang zur Erwerbsminderungsrente für viele Betroffene erleichtern.

Längere Erprobungszeit für Wiedereingliederung

Aktuell können Rentenbeziehende sechs Monate lang probeweise wieder arbeiten, ohne ihre Rente sofort zu verlieren. Die Kommission schlägt vor, diese Frist auf ein Jahr zu verlängern. Die längere Phase soll Betroffenen mehr Sicherheit geben, um auszuprobieren, ob und in welchem Umfang Arbeit gesundheitlich tragbar ist.

Abschaffung des sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs

Einer der gravierendsten Vorschläge der Kommission ist die Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs. Demnach sollen geringfügig Beschäftigte künftig grundsätzlich in die reguläre Sozialversicherung einbezogen werden. Für viele Minijobber hätte das spürbare Folgen: Es würden Beitragsansprüche zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entstehen, zugleich bestünde ein Anspruch auf Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung.

Arbeitgeberverbände und Branchenvertreter warnen vor massiven Auswirkungen auf Beschäftigungsmodelle und Kostenstrukturen. Die Kommission sieht die Maßnahme jedoch als zentralen Baustein zur Stärkung sozialer Sicherung und Absicherung bei Krankheit und Alter.

Was gilt jetzt und wie sicher ist die Umsetzung

Bislang sind die Vorschläge Empfehlungen einer Expertengruppe und damit noch kein Gesetz. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, die Vorschläge weitgehend umsetzen zu wollen. Geplant ist eine parlamentarische Behandlung nach der Sommerpause 2026 mit einem möglichen Inkrafttreten Anfang 2027. Wer 2027 in den Ruhestand gehen will, soll Vertrauensschutz erhalten.

Tipps für Betroffene

  • Wer Krankengeld bezieht, sollte die Fristen für Reha- und Rentenanträge genau prüfen und rechtzeitig Unterstützung bei der Antragstellung suchen.
  • Minijobber sollten ihre Versicherungs- und Einkommenssituation prüfen und gegebenenfalls Beratung zu Alternativen einholen.
  • Bei kombinierter Leistungsbeziehung von Krankengeld und Erwerbsminderungsrente lohnt sich eine individuelle Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen, um Kürzungen zu vermeiden.

Die Empfehlungen der Rentenkommission könnten viele Bereiche der sozialen Sicherung berühren. Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes bleibt das geltende Recht bestehen, doch die Aussicht auf weitreichende Änderungen macht frühe Information und Beratung für Betroffene wichtig.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: gegen-hartz.de
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