Länger krank und trotzdem vor der Kündigung sicher? Was Beschäftigte jetzt wissen sollten
Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung
Eine längere Erkrankung bedeutet nicht per se Arbeitsplatzsicherheit. Arbeitgeber können in Ausnahmefällen auch kündigen, doch die Hürden sind hoch: Gerichte verlangen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und prüfen, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt und ultima ratio ist. Häufig scheitern Kündigungen vor den Arbeitsgerichten, weil Arbeitgeber erforderliche Prüfungen nicht vorgenommen haben.
Für eine rechtswirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Krankheit müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind negative Prognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe und das Scheitern milderer Mittel wie Versetzungen oder Anpassungen der Arbeitszeit. Betriebs- und personalwirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers müssen gegen die Schutzinteressen des Arbeitnehmers abgewogen werden.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung dokumentiert, welche Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen geprüft wurden. Fehlt eine solche Prüfung oder wurden mögliche Alternativen nicht ernsthaft erwogen, stehen die Chancen gut, dass das Gericht die Kündigung aufhebt.
Praktische Schritte für Betroffene
- Sammeln und sichern Sie alle medizinischen Unterlagen und Arztberichte, die Diagnose, Prognose und Behandlungsplan belegen.
- Klärung der Wiedereingliederung: Fordern Sie gegebenenfalls eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Muster der betrieblichen Möglichkeiten ein.
- Beziehen Sie den Betriebsrat ein, sofern vorhanden; dieser muss bei Kündigungen angehört werden.
- Prüfen Sie Anspruch auf Schwerbehindertenschutz oder Gleichstellung, falls anwendbar; ein solcher Status kann zusätzlichen Kündigungsschutz bieten und die Prüfung durch den Arbeitgeber erschweren.
- Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, denn gegen eine Kündigung gelten kurze Fristen für eine Kündigungsschutzklage.
Fazit: Krankheit allein verhindert eine Kündigung nicht automatisch, aber das deutsche Arbeitsrecht stellt Arbeitgeber vor hohe Anforderungen. Wer betroffen ist, sollte seine Unterlagen ordnen, interne Mitbestimmungsrechte nutzen und schnell juristischen Rat einholen, um seine Chancen vor Gericht zu wahren.