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Kündigung nach langer Krankheit: Wann Arbeitgeber rechtlich durchkommen

12. August 2026

Dauerkrankheit schützt nicht automatisch vor Kündigung

Ein längerer Ausfall durch Krankheit bedeutet nicht per se Jobschutz. In Deutschland scheitern viele Arbeitgeber vor Gericht, wenn sie Beschäftigte nach monatelanger oder wiederholter Krankheit entlassen wollen. Entscheidend ist nicht allein die Dauer der Ausfallzeit, sondern ob das Arbeitsverhältnis dauerhaft und nachweisbar gestört ist und mildere Maßnahmen versagt haben.

Arbeitsrechtlich kommt bei längerer Krankheit meist eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Der Arbeitgeber muss eine negative Prognose belegen: Es muss ernsthaft und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar sein, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten künftig dauerhaft nicht erfüllen kann und dadurch erhebliche betriebliche Störungen entstehen. Zugleich ist eine umfassende Interessenabwägung Pflicht: Liegen Rehabilitationschancen, betriebliche Umsetzungen oder eine befristete Wiedereingliederung in den Aufgabenbereich, muss der Arbeitgeber diese Optionen geprüft und, wenn möglich, ausgeschöpft haben.

Gerichte verlangen außerdem, dass der Arbeitgeber weniger einschneidende Mittel erwogen hat. Dazu zählen unter anderem ein betriebliches Eingliederungsmanagement, angepasste Tätigkeiten, Teilzeitarbeit oder Versetzungen. Fehlen solche Schritte oder sind sie nicht dokumentiert, ist die Kündigung oft unwirksam.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Dokumentieren: Krankschreibungen, Arztgespräche und alle Kontakte mit dem Arbeitgeber schriftlich festhalten.
  • Gespräche suchen: Betriebsrat und Personalabteilung informieren und um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bitten.
  • Ärztliche Prognosen einholen: Eine klare medizinische Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit kann entscheidend sein.
  • Fristen beachten: Nach Erhalt einer Kündigung gilt in der Regel eine Klagefrist von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht.
  • Rechtliche Beratung: Eine Ersteinschätzung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, Risiken und Chancen abzuwägen.

Besonderer Schutz gilt für Menschen mit Schwerbehinderung und in bestimmten tariflichen oder betrieblichen Konstellationen; hier greifen zusätzliche Verfahren und Zustimmungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten bei Unsicherheit frühzeitig juristischen Rat suchen, denn die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen oft an Details der Prognose, an der Dokumentation der Arbeitgeberbemühungen und an der sorgfältigen Interessenabwägung durch das Gericht.

In vielen Fällen zeigt die Praxis: Arbeitgeber verlieren, wenn die Kündigung ohne umfassende Prüfung aller Alternativen und ohne klare, nachvollziehbare medizinische Grundlage ausgesprochen wurde. Daher gilt bundesweit: Nicht vorschnell aufgeben, Rechte prüfen und Fristen wahren.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: faz.net
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