Attest, eAU und Kündigung: Was Beschäftigte zur Krankschreibung wissen müssen
Was bei Krankmeldung, Attest und eAU wirklich gilt
Bremerhaven — Viele Beschäftigte sind unsicher, welche Regeln bei einer Krankmeldung gelten. Kernpunkte sind einfach: sofortige Meldung an den Arbeitgeber, ärztliche Bescheinigung in der Regel spätestens ab dem vierten Kalendertag und seit 2023 die digitale Übermittlung der AU bei gesetzlich Versicherten. Missverständnisse zu Diagnose, Attestpflicht und Kündigung führen im Alltag oft zu Ärger. Dieser Text fasst die gültigen Regeln klar zusammen.
Unverzüglich melden, Attest meist ab Tag vier
Wenn du krank wirst, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und, wenn möglich, angeben, wie lange du voraussichtlich ausfällst. Gesetzlich ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel spätestens am vierten Kalendertag erforderlich. Das heißt nicht, dass du in den ersten drei Tagen keine Pflichten hast: Die Mitteilung an den Arbeitgeber ist sofort fällig.
Arbeitgeber kann Attest ab Tag eins verlangen
Entgegen weit verbreiteter Annahmen darf der Arbeitgeber in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder internen Regeln festlegen, dass ein Attest bereits ab dem ersten Tag vorgelegt werden muss. Das ist rechtlich zulässig. Schau deshalb in deine vertraglichen Vereinbarungen und melde dich im Zweifel frühzeitig beim Arzt, um Zeitdruck zu vermeiden.
Diagnose bleibt private Information
Die konkrete Erkrankung musst du dem Arbeitgeber nicht nennen. Entscheidend ist die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit. Bei gesetzlich Versicherten werden die relevanten AU-Daten elektronisch von der Krankenkasse abgerufen; die Diagnose wird dem Arbeitgeber in der Regel nicht mitgeteilt, ebenso wenig der ausstellende Arzt.
So funktioniert die eAU seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 läuft die Arbeitsunfähigkeitsmeldung für gesetzlich Versicherte überwiegend digital. Die Arztpraxis übermittelt die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Patientinnen und Patienten erhalten meist nur noch einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen.
Kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung ablehnen?
Eine ärztliche Bescheinigung hat hohen Beweiswert. Arbeitgeber können eine AU nicht willkürlich ablehnen. Bei begründeten Zweifeln an der Glaubwürdigkeit, beispielsweise bei auffälligen Mustern rund um Urlaub oder Konflikte, können sich jedoch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ergeben. Solche Fälle erfordern oft eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls den Rat eines Rechtsanwalts oder einer Beratungsstelle.
Was darfst du trotz Krankschreibung tun?
Krankgeschrieben sein bedeutet nicht automatisch, dass du das Haus nicht verlassen darfst. Entscheidend ist, dass du nichts unternimmst, was die Genesung verzögert. Wege zur Apotheke oder kurz einkaufen sind in vielen Fällen unproblematisch; bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen können jedoch strengere Einschränkungen gelten. Im Zweifel kläre Fragen mit dem behandelnden Arzt.
Schützt eine AU vor Kündigung?
Eine Krankschreibung bietet keinen automatischen Rundumschutz gegen eine Kündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine lang andauernde oder wiederholte Krankheit ein Kündigungsgrund sein. Solche Entscheidungen sind komplex und hängen von vielen Faktoren ab, etwa Prognose, betrieblichen Auswirkungen und dem Bemühen um eine Anpassung des Arbeitsplatzes.
Kurzantworten auf die wichtigsten Fragen
- Ab wann brauche ich ein Attest: In der Regel spätestens am vierten Kalendertag; der Arbeitgeber kann aber bereits ab dem ersten Tag ein Attest verlangen.
- Muss ich die Diagnose nennen: Nein, die Diagnose musst du dem Arbeitgeber nicht mitteilen.
- Wie läuft die Krankmeldung seit 2023: Für gesetzlich Versicherte überwiegend digital über die eAU; die Praxis übermittelt an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten ab.
- Kann ich trotz Krankschreibung rausgehen: Ja, wenn die Aktivität die Genesung nicht gefährdet.
- Bietet die AU Schutz vor Kündigung: Nicht automatisch; in Einzelfällen kann Krankheit auch zu einer Kündigung führen.
Wer die Grundlagen kennt und vertragliche Regeln beachtet, kann Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden und seine Rechte besser wahrnehmen. Im Zweifel bieten Gewerkschaften, Beratungsstellen und die Verbraucherzentralen rechtliche Auskunft.

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